Die Bauprodukteverordnung (RPC) der Europäischen Union Nr. 305/2011 vom 9. März 2011 ist seit dem 1. Juli 2013 anzuwenden.

Die RPC ersetzt und hebt die DPC (Bauproduktrichtlinie) 89/106/EWG vom Dezember 1998 auf.

Die Leistungserklärung (DoP)

Die Leistungserklärung (DoP) ist der Schlüsselbegriff der RPC. Die CE Kennzeichnung ist nur möglich, wenn die DoP für das Bauprodukt erstellt worden ist.

Die DoP ist das Dokument, das den Hersteller (Händler oder Importeur) auf die Produktleistung verpflichtet. Sie wird aus den in den EN Normen angegebenen wesentlichen Merkmalen erstellt.

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